Es ist wichtig, dass Sie genau wissen, wie Vorteilskarten in Ihren Umsätzen verbucht werden.
Umsatz und MwSt
Im dem Moment in dem Sie eine Vorteilskarte verkaufen, wird die Vorteilskarte noch nicht zu Ihrem Umsatz dazu gerechnet. Eine Dienstleistung wird erst abgerechnet, wenn Sie auch ausgeführt wurde. Der Mehrwertsteuersatz wird allerdings schon hinzu gerechnet. Das bedeutet, dass dieser beim Verkauf der Vorteilskarte verrechnet wird.
Ein Beispiel
In Ihren Berichten werden Sie bei einem Verkauf von Vorteilskarten im Wert von €100.- (mit 10 Feldern) folgendes sehen:
Umsatz = € 0,00 Vorteilskarten verkauft = € 100,00 MwSt = € 17,36
Bezahlung mit Vorteilskarte
Sobald der Kunde die Vorteilskarte als Zahlungsmethode verwenden, wird der Betrag beim Tagesumsatz dazu gerechnet. Um das oben angeführte Beispiel weiter zu führen: Ich verwende nun die gekaufte Vorteilskarte als Bezahlungsmethode für eine Rechnung. Dies ergibt folgendes Resultat:
Umsatz inkl. MwSt ist nun € 8,26 Vorteilskarte verkauft ist immer noch € 100,00
Der Mehrwertsteuersatz ist schon beim Verkauf verrechnet (sprich €17,36). Deshalb wird nun auf den Umsatz nicht noch einmal MwSt verrechnet.
Stimmen meine Statistiken?
Um Ihre Berichte zu überprüfen, müssen Sie die folgenden Eingaben exakt miteinander übereinstimmen:
Auf der linken Seite
Totaler Umsatz inkl. MwSt + Verkaufte Gutscheine + Verkaufte Vorteilskarten = muss gleich sein wie
Auf der rechten Seite
Alle Bezahlungsmethoden auf der rechten Seite
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